Empfang von Renten durch Vertriebene: Wichtige Einschränkung aufgehoben.


Inländisch vertriebene Personen können Renten und Versicherungsleistungen über jede Bank erhalten
Die ukrainische Regierung hat eine Entscheidung getroffen, die es inländisch vertriebenen Personen erlaubt, Renten und Versicherungsleistungen über jede Bank ihrer Wahl zu erhalten. Es tritt eine neue Verordnung (Nr. 299) in Kraft, die am 20. März 2025 wirksam wird. Zuvor hatten Vertriebene die Möglichkeit, Renten und Versicherungsleistungen nur über die Oschadbank zu erhalten, diese Einschränkung wurde jedoch aufgehoben. Um die Bank für den Renteneinzug zu wechseln, ist es erforderlich, einen Antrag bei der Rentenversicherung mit der gewählten Bank und den Kontodaten einzureichen. Der Antrag kann persönlich im Servicelzentrum der Rentenversicherung oder online über das persönliche Konto im elektronischen Dienstportal der PFU eingereicht werden. Diese Regelung erleichtert den Zugang zu Bankdienstleistungen und erweitert die finanziellen Möglichkeiten für Vertriebene.
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