Was ist der Unterschied zwischen Eigentümer und Miteigentümer und welche Rechte haben sie.


Auf den ersten Blick scheint es, dass 'Eigentümer' und 'Miteigentümer' fast Synonyme sind. In Wirklichkeit gibt es jedoch eine juristische Kluft zwischen diesen Begriffen, die im Jahr 2025 noch bedeutender werden wird. Denn vom Status hängt nicht nur das Recht ab, mit der Wohnung zu disponieren, sondern auch die Möglichkeit, sie zu verkaufen, zu vermieten oder sogar jemanden darin anzumelden.
Die Redaktion von Novyny.LIVE erklärt, worin der Hauptunterschied zwischen Eigentümer und Miteigentümer liegt, welche Rechte jeder hat und wie man die Kontrolle über das Eigentum durch Unachtsamkeit nicht verliert.
Wer ist der Eigentümer einer Wohnung
Der Eigentümer ist die Person, die das volle und alleinige Recht auf die Wohnung hat. Das bedeutet, dass er oder sie:
- die Wohnung eigenständig verkaufen, verschenken, vermieten oder vererben kann;
- das Recht hat, andere Personen in der Wohnung anzumelden;
- ohne Einschränkungen die Räumlichkeiten nutzt und deren Zweck ändert (sofern dies nicht gegen das Gesetz verstößt);
- verantwortlich für die Zahlung von Versorgungsleistungen und Steuern ist.
Im Jahr 2025 bleiben diese Regeln unverändert – das ausschließliche Eigentumsrecht wird durch einen Auszug aus dem staatlichen Register der dinglichen Rechte bestätigt.
Wer gilt als Miteigentümer
Der Miteigentümer ist die Person, die einen Anteil an der Wohnung gemeinsam mit anderen besitzt. Hier stellt sich die zentrale Frage: Welcher Eigentumstyp wurde festgelegt? Es gibt zwei Arten:
- Gemeinschaftliches Eigentum – ohne feste Anteile. Zum Beispiel das Eigentum von Ehepartnern;
- Gemeinschaftliches Teil-Eigentum – mit klar definierten Anteilen (z. B. 1/2, 1/3 usw.).
Immer häufiger drängen Notare darauf, selbst bei Ehepaaren die Anteile genau zu definieren, um zukünftige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Welche Rechte hat der Miteigentümer
Der Miteigentümer hat das Recht, die Wohnung zu nutzen, jedoch mit Einschränkungen:
- Er kann seinen Anteil ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer nicht verkaufen – diese haben ein Vorkaufsrecht.
- Für die Vermietung der Wohnung, Renovierungsarbeiten oder Umplanungen ist die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich.
- Bei einem Verkauf muss der Miteigentümer die anderen schriftlich über seine Absichten informieren und ihnen eine Kaufoption anbieten.
Im Fall von gemeinschaftlichem Eigentum ohne definierte Anteile kann keiner der Miteigentümer etwas ohne die Zustimmung des anderen tun.
Wie überprüft man seinen Status
Um genau zu wissen, ob Sie Eigentümer oder Miteigentümer sind, ist es im Jahr 2025 am einfachsten:
- einen elektronischen Auszug aus dem staatlichen Register der dinglichen Rechte über Diya oder einen Notar zu beantragen;
- die Verfügbarkeit eines Kauf- oder Verkaufs-, Schenkungs- oder Erbvertrags zu überprüfen;
- falls die Wohnung während der Ehe erworben wurde – zu überprüfen, ob sie als gemeinschaftliches Eigentum registriert ist;
- bei Zweifeln einen Anwalt oder Notar zu konsultieren.
Wer entscheidet, wie man die Wohnung nutzt
Das hängt von der Eigentumsform ab. Bei vollem Eigentum trifft nur der Eigentümer die Entscheidung. Bei Teil-Eigentum hat jeder Miteigentümer ein Recht auf anteilige Nutzung der Räumlichkeiten, und strittige Fragen werden entweder einvernehmlich oder vor Gericht entschieden.
Beispielsweise, wenn die Wohnung 3 Zimmer hat und drei Miteigentümer mit gleichen Anteilen vorhanden sind, hat jeder das Recht, ein Zimmer zu nutzen.
Was ändert eine Renovierung oder Umplanung
Ohne schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer kann die Planung nicht geändert, keine Großrenovierungen oder Anbauten vorgenommen werden, selbst wenn ein Miteigentümer darauf besteht.
Die Verletzung dieser Regeln kann der Grund für eine gerichtliche Anfechtung sein und sogar für die Forderung nach Entschädigung.
Kann ein Miteigentümer einen anderen aus dem Register streichen
Ein Miteigentümer hat nicht das Recht, einen anderen registrierten Miteigentümer eigenmächtig zu streichen, stellen die Experten der Plattform Flombu.com fest. Dazu benötigt man die Zustimmung des registrierten Miteigentümers oder einen Gerichtsbeschluss, wenn die Person tatsächlich nicht wohnt oder das Recht auf Nutzung verloren hat.
Kann man Vollrechtsinhaber werden
Es gibt mehrere Optionen:
- Die Anteile der anderen Miteigentümer aufkaufen.
- Einen Schenkungsvertrag über einen Anteil zu Gunsten seiner selbst abschließen.
- Eine Einigung über die Aufteilung des Eigentums erzielen und anschließend separate urkundliche Dokumente einholen.
Notare empfehlen, solche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um zukünftigen Streitigkeiten vorzubeugen.
Was sollten Ukrainer sonst noch wissen
Bei einer Scheidung verwandelt sich die gemeinsame Wohnung oft von einem Zuhause in einen Streitpunkt. Im Jahr 2025 bleibt die Frage der Aufteilung des Wohnraums zwischen ehemaligen Ehepartnern aus rechtlicher und emotionaler Sicht komplex.
Außerdem haben wir berichtet, dass die Anmeldung keine Eigentumsrechte verleiht. Dennoch bringt die Registrierung einer dritten Person in Ihrer Wohnung nach wie vor bestimmte Risiken mit sich, insbesondere angesichts der Digitalisierung von Dienstleistungen, des Kriegszustands und neuer Ansätze zum Schutz der Eigentumsrechte.
Die vorliegende Nachricht ist leicht und verständlich geschrieben. Sie erklärt die wichtigen Unterschiede zwischen den Konzepten 'Eigentümer' und 'Miteigentümer', offenbart die Rechte jedes Einzelnen und gibt Ratschläge, wie man mögliche Situationen vermeiden kann, die zu einem Kontrollverlust über das Eigentum führen könnten. Der Text hilft den Bürgern, ihre Rechte und Pflichten im Bereich des Eigentums an Immobilien zu verstehen.Lesen Sie auch
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