Auslandserfahrung wird für die Rente berücksichtigt: Ukrainern wurde ein wichtiger Hinweis gegeben.


Ukrainern ist es nun möglich, ihre Auslandserfahrung für die Rente im ukrainischen System zu berücksichtigen. Laut dem neuen Gesetz wird die Versicherungserfahrung im Ausland nur für die Feststellung des Rentenanspruchs und nicht für die Berechnung der Höhe berücksichtigt.
„Die Versicherungserfahrung, die außerhalb der Ukraine erworben wurde, zählt nur für die Bestimmung des Rentenanspruchs. Sie hat keinen Einfluss auf die Höhe der Zahlungen“, weist der Experte Serhij Korobkin hin.
Entsprechend den neuen Regeln, kann eine Person, wenn ihre gesamte Erfahrung den Anforderungen entspricht, rechtzeitig Rente erhalten. Beispielsweise, wenn jemand 25 Jahre Erfahrung in der Ukraine und 7 Jahre im Ausland hat, kann sie mit 60 Jahren einen Rentenantrag stellen.
Wie man die erforderlichen Dokumente erhält und legalisiert
Um Auslandserfahrung für die ukrainische Rente anerkennen zu lassen, muss man ein offizielles Dokument aus dem Beschäftigungsland haben, das die Arbeitsperioden und die Zahlung von Sozialbeiträgen bestätigt. Es gibt zwei Möglichkeiten, solche Dokumente zu erhalten: sich selbst an die Rentenbehörde eines anderen Landes wenden oder einen Antrag beim Dienstleistungszentrum der PFE in der Ukraine stellen.
Nach Erhalt der Dokumente müssen sie legalisiert werden, um rechtlich gültig zu sein. Das Verfahren zur Legalisierung hängt von den internationalen Abkommen zwischen der Ukraine und dem Land ab, in dem man gearbeitet hat. Es kann ein vereinfachtes Verfahren, eine Apostille oder die konsularische Legalisierung von Dokumenten sein.
Die Rentenreform in der Ukraine hat es Ukrainern ermöglicht, Auslandserfahrung bei der Beantragung ihrer Rente zu berücksichtigen. Es ist jetzt wichtig, offizielle Dokumente zu haben, die die Arbeitsperioden im Ausland bestätigen und rechtzeitig zu legalisieren, damit sie für den ukrainischen Rentenfonds akzeptabel sind.Lesen Sie auch
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